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Arztausweis

Ab dem 15.01.2020 können Sie einen Arztausweis im Scheckkartenformat
über das "Meine-BLÄK-Portal" beantragen.

https://secure.blaek.de/meineblaek/portal/login/login.cfm

 

Nach erfolgreicher Anmeldung finden Sie einen Link „Arztausweis (nicht elektronisch)“. Folgen Sie bitte den Hinweisen zum Antrag. 

1. Das aus der Stammdatenerfassung heraus vorbefüllte Formular ausdrucken

2. Ein Passfoto aufkleben

3. Kopie der Vorderseite des Personalausweises/Reisepasses (je nach Laufzeit) beilegen 

4. Antrag eigenhändig unterschreiben

5. Antrag an SDV Winter senden

Der Dienstleister SDV Winter GmbH kümmert sich, zusammen mit der BLÄK, um die Weiterverarbeitung der Anträge sowie die Herstellung der Ausweise. Mit der SDV Winter GmbH als Auftragnehmer arbeitet die BLÄK seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammen, wobei selbstverständlich alle datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden.

Die Anträge werden gesammelt, bearbeitet und die Ausweise in einem regelmäßigen Umlauf direkt jedem Antragsteller zugestellt. Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen.  

Der neue Arztausweis im Scheckkartenformat ersetzt den alten blauen Papierausweis!

 

Für die Ausstellung Ihres Arztausweises in Papierform benötigt der Ärztliche Kreisverband:

Einen formlosen Antrag,

2 aktuelle Passfotos (Format ca. 35 x 45 mm),

Kopie von Pass oder Personalausweis,

ggf. alter Arztausweis zum Einzug.

Verlängerung des Arztausweises

Ist Ihr Arztausweis in Bayern ausgestellt, kann er unbürokratisch auf die Zeit, die Ihr Personalausweis oder Pass gültig ist, verlängert werden. Hierzu reichen Sie uns bitte mit einem formlosen Antrag eine Kopie Ihres aktuellen Personalausweises/ Passes und den bisherigen Ausweis ein.

Ist der Arztausweis nicht in Bayern ausgestellt, müssten Sie bitte einen neuen Arztausweis beantragen.

    

Bitte beachten Sie:

Der Ausweis bleibt Eigentum der ausstellenden Ärztekammer und ist bei Beendigung der Kammerzugehörigkeit oder nach Aufforderung zurückzugeben.

Der Verlust des Arztausweises ist unverzüglich dem zuständigen Kreisverband oder Bezirksverband anzuzeigen. Hier können Sie sich das Formular Anzeige über den Verlust eines Arztausweises herunterladen.
Verloren gegangene Arztausweise werden dann für ungültig erklärt.

Da der Arztausweis in Händen von Unbefugten missbräuchlich verwendet werden kann, ist er so sicher zu verwahren wie andere Personaldokumente.

Elektronischer Arztausweis

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie mittlerweile auch einen kostenpflichtigen elektronischen Arztausweis beantragen können.

Nähere Informationen hierzu sowie die Möglichkeit zur Beantragung finden Sie unter dem Portal „Meine BLÄK“ der bayerischen Landesärztekammer.

https://secure.blaek.de/meineblaek/portal/login/login.cfm